Der Kanon 604 im Kirchenrecht von 1983
Wortlaut:
1. Außer
diesen Formen des geweihten Lebens gibt es den Stand der Jungfrauen,
die zum Ausdruck ihres heiligen Vorhabens, Christus in besonders enger
Weise nachzufolgen, vom Diözesanbischof nach gebilligtem
liturgischem Ritus Gott geweiht, Christus, dem Sohn Gottes, mystisch
anverlobt und für den Dienst der Kirche bestimmt werden.
2. Um ihr Vorhaben
treuer zu halten und den ihrem eigenen Stande entsprechenden Dienst
für die Kirche durch die gegenseitige Unterstützung zu
steigern, können die Jungfrauen Vereinigungen bilden.