* Die
Jungfrauenweihe ist eine Berufung, die prinzipiell nicht in
Gemeinschaft, sondern allein gelebt wird. Unmittelbarer
Bezugspunkt
ist die Diözese; der Diözesanbischof ist
gewissermaßen der zuständige Obere der gottgeweihten Jungfrauen.
Diese können auch Vereinigungen bilden, gemäß c.
604 §2 CIC, um ihre
Berufung zu vertiefen.